F6 | Praxischeck § 25b SGB V (neu): Innovatives Versorgungsmanagement

Mittwoch, 31.01.2024, 13:00 – 14:00 Uhr

Im Rahmen des neu eingeführten § 25b SGB V besteht für Krankenkassen seit 1. Januar die Möglichkeit, individuelle Gesundheitsrisiken ihrer Versicherten datengestützt zu erheben und diese bei konkreten Gesundheitsgefahren gezielt anzusprechen. Vor allem bei der Früherkennung von Krankheiten werden sie damit zum aktiven Player im Versorgungsmanagement. Ob Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Datenauswertung oder eine geeignete Kommunikation mit den Versicherten – diese Diskussionsrunde bietet erste Perspektiven, wie sie diese Rolle wahrnehmen können.

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