Warum (noch) nicht wirklich – und warum doch!
Mittwoch, 31.01.2024, 12:15 – 13:15 Uhr
Thema dieser Session ist der Transfers von positiv evaluierten Projekten der Förderlinie „Neue Versorgungsformen“ im Innovationsfonds des G-BA in die praktische Versorgung. Mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (2019) wurde der Innovationsfonds verstetigt, aktuell beträgt das Fördervolumen 200 mio €, von denen 160 mio € auf die Neuen Versorgungsformen entfallen (§ 92a SGB V). Gleichzeitig erhielt der Innovationsausschuss den gesetzlichen Auftrag, alle abgeschlossenen Projekte auf ihre Transferierbarkeit zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine „Empfehlung zur Überführung der neuen Versorgungsform (…) in die Regelversorgung“ abzugeben.
Das DNVF hat für die insgesamt 17 bis zum Stichtag 1.8.2023 abgeschlossenen Projekte der Neuen Versorgungsformen analysiert, inwieweit die Transferempfehlung umgesetzt wurde. Im Ergebnis blieben die meisten der erfolgreichen Neuen Versorgungsformen mit positiver Empfehlung in der sich anschließenden Konsultationsphase stecken. In der Session wollen wir diskutieren, wieso für diesen unbefriedigenden Sachstand nicht der Innovationsausschuss verantwortlich ist, und aus der bisher limitierten Versorgungswirksamkeit der geförderten Projekte kein Versagen des Innovationsfonds abgeleitet werden kann. Wir wollen identifizieren, wo die grundsätzlichen Barrieren gegen die Einführung neuer Versorgungsformen in die praktische Versorgung liegen und mögliche Lösungen finden.